Montag, 12. Dezember 2022
Sehr geehrte Mieter,
das von der Bundesregierung verabschiedete „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“, welches am 18.11.2022 veröffentlicht wurde, ist am 19.11.2022 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten
für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur
Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.
Für Sie als Mieter bedeutet das:
· Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH wird im Dezember 2022 für alle Mieteinheiten der Weimarer Wohnstätte GmbH keine Zahlungen für Gas und Fernwärme verlangen. Die von uns erwartete Entlastung für alle Gebäude des Unternehmens beträgt voraussichtlich rund 360.000 Euro. Die Entlastungsbeträge für jedes Gebäude wurden uns noch nicht mitgeteilt.
· Den endgültigen Entlastungsbetrag werden wir in der Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2022 kostenmindernd berücksichtigen und entsprechend Ihres Anteils gesondert ausweisen und vollständig an Sie weitergeben.
Informationen gemäß § 5 Abs. 2 EWSG
· Mieter, deren Vorauszahlungen für Betriebskosten aufgrund der steigenden Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme in den letzten neun Monaten vor dem 19. November 2022 erhöht wurden, sind von der Zahlung dieses Erhöhungsbetrages für Erdgas und Wärme im Monat Dezember befreit.
· Neumieter (Einzug in den letzten neun Monaten) dürfen pauschal 25 % der Betriebskostenvorauszahlungen für den Monat Dezember 2022 kürzen.
Informationen gemäß § 5 Abs.
4 EWSG
Weitere Informationen finden Sie unter:
Information der
Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH
Typ | Bezeichnung | Datum | Dateityp | Dateigröße |
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WWS | Information der Bundesregierung | 12.12.2022 | 565 KB |