Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung.
Diese Bescheinigung berechtigt den Mieter mit geringen Einkommen, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden kann, hängt von der Höhe des Einkommens aller zum Haushalt gehörenden Personen ab.
Der Wohnberechtigungsschein wird durch die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ausgestellt und gilt für ein Jahr ab Ausstellungsdatum.