Höheres Wohngeld ab dem 1. Januar 2023

Wohngeld-Plus-Gesetz

Donnerstag, 26. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten.
Die Einkommensgrenzen des bisherigen Wohngelds wurden deutlich angehoben. Es wurde eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt. Die Heizkosten gehen jetzt als Zuschlag mit Pauschalen, je nach Haushaltsgröße, auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Berechnung ein.
Haushalte, die schon berechtigt sind und deren Bewilligungsbescheid noch gültig ist, erhalten das novellierte Wohngeld automatisch ohne gesonderten Antrag. Ein neuer Antrag ist erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nötig. Außerdem wird daran gearbeitet, dass Bezieher, die für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 Wohngeld erhalten haben, einen Heizkostenzuschuss erhalten. Für diese Haushalte ist der einmalige Zuschuss gestaffelt: bei einer Person 415 Euro, bei zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person
100 Euro.

Informationen zum neuen Wohngeld plus sind im Internet zu finden unter:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

Um vorab zu prüfen, ob eine Berechtigung vorliegt, können Sie den aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB) nutzen: Wohngeldrechner

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