Donnerstag, 26. Januar 2023
Ab dem 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz
in Kraft getreten.
Die Einkommensgrenzen des bisherigen Wohngelds wurden
deutlich angehoben. Es wurde eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt. Die
Heizkosten gehen jetzt als Zuschlag mit Pauschalen, je nach Haushaltsgröße, auf
die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Berechnung ein.
Haushalte, die schon berechtigt sind und deren
Bewilligungsbescheid noch gültig ist, erhalten das novellierte Wohngeld
automatisch ohne gesonderten Antrag. Ein neuer Antrag ist erst nach Ablauf des
Bewilligungszeitraums nötig. Außerdem wird daran gearbeitet, dass Bezieher, die
für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 Wohngeld
erhalten haben, einen Heizkostenzuschuss erhalten. Für diese Haushalte ist der
einmalige Zuschuss gestaffelt: bei einer Person 415 Euro, bei zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person 100 Euro.
Informationen zum neuen Wohngeld plus
sind im Internet zu finden unter:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html
Um vorab zu prüfen, ob eine Berechtigung vorliegt, können Sie den aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB) nutzen: Wohngeldrechner