Richtig heizen, richtig lüften!

Wodurch entsteht Schimmelbildung, und wie kann diese vermieden werden?

Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung, wie Schimmelpilz und schwarze Flecken, sind nicht nur ärgerlich, sondern vermeidbar! In einer gut durchlüfteten und beheizten Wohnung gibt es keinen Schimmel.

Damit Sie lange Freude an Ihrem Heim haben – einige Tipps zum "Dampf ablassen!"

Richtiges Lüften ist nicht nur für Ihre Gesundheit, sondern auch für Ihr Portemonnaie wichtig. Gekippte Fenster bringen kaum frische Luft, können aber Ihre Heizkosten stark erhöhen.
Deshalb lüften Sie lieber öfter und richtig, also mindestens 10 Minuten, mit weit geöffneten Fenstern und stellen Sie währenddessen den Heizkörper ab. Mangelnde Lüftung führt unweigerlich dazu, dass die Feuchtigkeit an den Wänden kondensiert und sich Schimmel bildet.

Die Heizung auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abstellen. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen sind teurer als das Halten der abgesenkten Durchschnittstemperatur. Je kälter die Luft, desto weniger Wasserdampf kann sie aufnehmen. Kühlt sich die Luft ab, so scheidet sie Wasserdampf aus, der sich vor allem an kalten Bauteilen wie Fensterscheiben, Türen oder der Innenseite von kalten Aussenwänden niederschlägt.

Wasserdampf entsteht beim Kochen, Duschen, Wäschewaschen und in der Geschirrspülmaschine. Beim Wäschetrocknen in der Wohnung und durch Grünpflanzen verdunstet ebenfalls Wasser. Zu viel Dampf ist schädlich. Daher sollten beim Duschen, Baden oder Kochen die Verbindungstüren zur Wohnung geschlossen bleiben.
So verteilt sich die feuchtwarme Luft nicht in der ganzen Wohnung.

Einmal täglich lüften genügt nicht!
Morgens und vor dem Schlafengehen in der Wohnung einen kompletten Luftwechsel durchführen!

Zur Kontrolle können Sie die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer messen (50% - 60% relative Luftfeuchtigkeit ist ideal bei mindestens 18°C Zimmertemperatur).

Zusätzliche Dokumente und Downloads

Typ Bezeichnung Datum Dateityp Dateigröße
WWS M_5. Richtig heizen, richtig lüften _Tipps zum Dampf ablassen 15.05.2018 PDF 35 KB

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