Der Extra-Tipp für den Versicherungsschutz!
Als Mieter richtig abgesichert?
Mittwoch, 17. Februar 2010
Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Vermögen. So will es das Gesetz. Doch auch wer sich rundherum abgesichert fühlt, kann unangenehme Überraschungen erleben.
Nachstehend ein paar Erläuterungen.
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, denn Schäden dieser Art können in die Tausende Euro gehen. Sie deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die Sie und Ihre Angehörigen unbeabsichtigt Anderen zufügen. Mietsachschäden können als extra Baustein eingeschlossen werden und decken Beschädigungen am Eigentum des Vermieters ab. Auch können Sie sich in der Haftpflicht gegen Gefälligkeitshandlungen oder Schlüsselverlust (besonders bei Schließanlagen) schützen lassen.
Die Hausratversicherung schützt das private Eigentum eines versicherten Ereignisses: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl.
Welche Leistungen Sie bei Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie selbst. Da viele Menschen keine Hausratversicherung besitzen, sei darauf hingewiesen, dass bei einem Versicherungsschaden an der Mietsache selbst, die Kosten zur Wiederbeschaffung des persönlichen Eigentums nicht abgedeckt sind.
Wir als Vermieter haben das Gebäude einschließlich Ihrer Wohnung in einem Immobilien-Rahmenvertrag gegen bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Sturm/Hagel, Feuer, Glas, Elementar und Vandalismus versichert. Ein Wohngebäudehaftpflicht ist in diesem Vertrag mit eingeschlossen. Über diesen Rahmenvertrag rechnen wir unsere versicherten Leistungen ab. In Abstimmung mit dem Gebäudeversicherer darf unser Unternehmen in Eigenregie die Reparaturarbeiten zur Schadensminderung und -beseitigung sofort beauftragen und die Mieter für Eigenleistungen entschädigen. Werden Kosten durch Mieterverschulden abgerechnet, so behält sich der Versicherer nach Prüfung in jedem Fall Regress vor. Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass in der Wohngebäudeversicherung kein Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahlschäden eingeschlossen ist. Unser Vertrag deckt böswillige Beschädigungen und Graffitibeseitigung am Gebäude ab.
Eine richtige Versicherung kann bei einem Schadenfall das finanzielle Polster darstellen.
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